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Iguana genehmigungspflichtig?!

 
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keniakane



Anmeldedatum: 26.07.2007
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BeitragVerfasst am: Sa Sep 01, 2007 22:42    Titel: Iguana genehmigungspflichtig?! Antworten mit Zitat

Hi ,

Mal ne ganz ganz dumme Frage: Beim durchstöbern des Forums treffe ich immer und immer wieder auf threads in denen von Genehmigungen und Anmeldungen und Besuchen des Veterinäramtes geschrieben wird.Ich bin jetzt total verunsichert.

Ich habe meine 2 Leguane einfach so in einer Zoohandlung gekauft und dort weder ne Cites noch nen Hinweis für ne Genehmigungspflicht bekommen. Rolling Eyes Bin ich jetzt ein Schwarzhalter? Oder besteht diese Pflicht in Thüringen nicht?
Muss ich die Leguane anmelden?Und was passiert wenn ich das nicht tue?
Ich habe zwar nichts zu verbergen, da meine Leguane meiner Meinung nach artgerecht gehalten werden, aber ich hab ein Problem mit staatlicher Zwangsbestimmung! Laughing

Wer kann mir da weiterhelfen?

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Aldo
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Anmeldedatum: 14.01.2004
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BeitragVerfasst am: So Sep 02, 2007 8:50    Titel: Antworten mit Zitat

In Thüringen - Hallo Herr Nachbar - sind die Tiere genehmigungs- und meldefrei. Das ist reine Ländersache. Ich habe meine Tiere angemeldet aber nur Bescheid bekommen, daß dies nicht notwendig sei. Wichtiger ist der Herkunftsnachweis.
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Zuletzt bearbeitet von Aldo am So Sep 02, 2007 11:10, insgesamt einmal bearbeitet
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keniakane



Anmeldedatum: 26.07.2007
Beiträge: 72
Wohnort: Suenna

BeitragVerfasst am: So Sep 02, 2007 9:31    Titel: Antworten mit Zitat

?????????????

Was für ein Herkunftsnachweis?Die Kaufquittung?

Ich habe zwar schon in Vergangenheit sämtliche Tiere gehabt, aber noch nie einen Herkunftsnachweis?! Ist das die Cites?Hätt ich die vom Händler kriegen müssen?

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Aldo
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BeitragVerfasst am: So Sep 02, 2007 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz genau weiß ich auch nicht was du von einem Händler in die Hand bekommen solltest, weil eben die meisten hier (ich auch) die Tiere ausschließlich bei Züchtern direkt kaufen.
Aber er sollte dir nachweisen, woher das Tier ist - Farmzucht, Wildfang oder von welchem Züchter? Du kennst so auch sein Alter nicht.

Wenn du natürlich nichts bekommen hast ist das schade und hat wieder einem Zoohändler Geld gebracht aber ist eben auch nicht tragisch, weil du das Tier eben nicht mehr anmelden musst.

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keniakane



Anmeldedatum: 26.07.2007
Beiträge: 72
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BeitragVerfasst am: So Sep 02, 2007 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Tiere sind von meinem Kumpel (hat ne Zoohandlung) es sind Farmzuchten und das Alter krieg ich raus.Na wenn das nicht so wichtig ist mit dem Herkunftsnachweis dann bin ich beruhigt.
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Liane
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BeitragVerfasst am: So Sep 02, 2007 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Kaufbeleg vom Zoohändler ist für dich der Herkunftsnachweis. Damit kannst du belegen wo du der Leguan her hast.

Gruss Liane
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Ruby



Anmeldedatum: 11.07.2007
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Mo Sep 03, 2007 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin dafür, sowas immer aufzuheben- man weiß nie, wann sich ein Gesetz/eine Verordnung mal ändert.
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Aldo
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Beiträge: 3996
Wohnort: Erfzig

BeitragVerfasst am: Mo Sep 03, 2007 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ruby hat Folgendes geschrieben:
Ich bin dafür, sowas immer aufzuheben- man weiß nie, wann sich ein Gesetz/eine Verordnung mal ändert.


unwichtig!
Wenn sich Gesetze ändern besteht für solche Dinge "Bestandsschutz".
Man kann nicht nachträglich verlangen was zum Zeitpunkt des Kaufes nicht galt. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen davon.

Du musst dein Auto auch nicht nachträglich auf Euro 4 - Norm umrüsten.

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Ruby



Anmeldedatum: 11.07.2007
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Di Sep 04, 2007 8:44    Titel: Antworten mit Zitat

Okay- das ist ein Argument.
Hab nur daran gedacht, dass wir gerade vor 5 Monaten umgezogen sind- jetzt in ein sehr kulantes Bundesland, aber wenn es andersrum gegangen wäre, hätte ich bestimmt Probleme gehabt meine Tiere anzumelden.
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